Allgemeine Geschäftsbedingungen

Byggja Consulting GmbH & Co.KG

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Für alle Verträge mit dem Unternehmen Byggja GmbH & Co.KG gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Anderslautender Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung Vertragsbestandteil.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Leistungs- und Lieferungspflicht

2.1 Angebote des Unternehmens Byggja GmbH & Co.KG sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt werden.

2.2 Der Vertrag kommt entweder durch eine Auftragsbestätigung in Textform bzw. Ausführung der Bestellung durch das Unternehmen Byggja GmbH & Co.KG oder durch eine mündliche oder schriftliche (Textform) Annahme eines Angebotes durch den Auftraggeber zustande.

2.3 Hängt die Erbringung einer Leistung von Gründen ab, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Wurden bereits Teilleistungen erbracht, und hängt die Erbringung der vollständigen Lieferung oder Leistung von Gründen ab, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir berechtigt, diese Lieferungen oder Leistungen abzurechnen.

2.4 Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Leistungsbindung oder Erbringung der Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampf, Betriebsstörungen,

Streik und behördliche Anordnungen, Feuer, sowie Überschwemmungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit bzw. Leistungsmöglichkeit unterrichtet. Eine bereits erbrachte Gegenleistung an den Auftraggeber wird zurückgewährt.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalte

3.1 Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Kosten für An- und Abfahrt, Verpackung und Versand (Versandkosten) werden gesondert berechnet.

3.3 Ist eine Leistung aufgrund von uns nicht zu vertretenden Umstände abzubrechen oder zu wiederholen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten auch bei Pauschalierung zu berechnen.

3.4 Die Berechnung einer Dienstleistung erfolgt nach Aufwand. Vorab nicht erkennbare bauliche oder konstruktive Unwägbarkeiten können dazu führen, dass das gewünschte Ergebnis nicht, oder nicht vollständig erreicht werden kann. Ein nicht erreichtes Ergebnis berechtigt nicht zur teilweisen oder vollständigen Zahlungsverweigerung.

3.5 Rechnungen sind nach Lieferung oder Leistungserbringung, sofern nicht anders lautend vereinbart, spätestens 8 Tage nach Zugang fällig. Bestellte Dokumentationsunterlagen werden 3 Tagen nach Zahlungseingang versandt.

3.6 Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller anderen Rechte von dem Unternehmen Byggja GmbH & Co.KG – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen i. H. v. jährlich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu zahlen, soweit Byggja GmbH & Co.KG nicht einen höheren Schaden nachweist. Ist der Auftraggeber / Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so erhöht sich der zu zahlende Verzugszins auf Jährlich 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB).

Für Mahnungen berechnet Byggja GmbH & Co.KG eine Mahngebühr von jeweils 5,00 Euro pro Mahnung. Vereinbarungen über Skonto oder Rabatte sind innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums zulässig.

3.7 Die gelieferte Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Firma Byggja GmbH & Co.KG

Im Falle des Verzuges ist das Unternehmen Byggja GmbH & Co.KG berechtigt, Unterlagen, die er für den Auftraggeber bei Dritten eingereicht hat, von diesen zurückzufordern.

3.8 Sind erhaltene Angaben vom Auftraggeber fehlerhaft (z.B. Rechnungsadresse) und wird auf Grund dessen eine Neuausstellung und/oder Neuzusendung der Dokumentation gewünscht, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10,- EUR.

§ 4 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte

4.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Auftraggebers sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung, auch nicht aus Mängelrügen, entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 5 Gewährleistung

5.1 Dienstleistungen

5.1.1 Die im Rahmen einer Energieberatung benannten Einsparpotentiale stellen bedingt durch eine Vielzahl von Einflussparametern und getroffenen Annahmen keine Absolutwerte dar. Eine Haftung Aufgrund eines berechneten, aber nicht real erreichten Einsparpotentials ist ausgeschlossen. Eine Haftung ist außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf die Höhe des Beratungshonorars begrenzt.

5.1.2 Bei der Leckageortung (dem sogenannten Blower-Door-Verfahren) kann nicht ausgeschlossen werden, dass trotz größter Sorgfalt Bereiche geöffnet werden, an denen keine Leckagen vorhanden sind. Weiterhin kann bei anderen Untersuchungen nicht ausgeschlossen werden, dass durch zum Beispiel Probebohrungen weitere Schäden entstehen. Für diese Schäden haftet Firma Byggja GmbH & Co.KG nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Hinweis: Der Auftraggeber trägt bei vorheriger Beauftragung die Kosten für die Öffnung und die Wiederherstellung der Konstruktion des untersuchten Bereiches.

5.1.3 Witterungsabhängige Messverfahren können bei ungünstigen Wetterbedingungen nicht begonnen oder bei einer unerwarteten Wetteränderung nicht beendet werden. Anfallende Mehrleistungen trägt der Auftraggeber.

5.1.4 Allgemeine und betriebsinterne Sicherheitsvorkehrungen und -vorschriften sind vom Auftraggeber rechtzeitig vor Durchführung zu benennen und deren Einhaltung zu gewährleisten. Zugangsrechte und Durchführung der Leistungserbringung sind rechtzeitig vom Auftraggeber sicherzustellen.

5.2 Waren

5.2.1 Als produkt- und herstellerneutraler Dienstleister betreibt das Unternehmen        Byggja GmbH & Co.KG keinen Warenhandel. Werden im Rahmen einer Dienstleistung Waren benötigt, sind diese vom Auftraggeber bereitzustellen.

§ 6 Kündigungsrecht

6.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist ausgeschlossen außer im Vertrag sind anderweitige Bestimmungen getroffen.

6.2 Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber liegt insbesondere dann vor, wenn das Unternehmen Byggja GmbH & Co.KG auch nach vorheriger vergeblicher Abmahnung durch den Auftraggeber gegen ihre Pflichten grob verstößt.

6.3 Aus wichtigen Gründen ist das Unternehmen Byggja GmbH & Co.KG zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn seitens des Auftraggebers die notwendige Mitwirkung verweigert wird, wenn seitens des Auftraggebers versucht wird, in unzulässiger Weise das Ergebnis des Unternehmens Byggja GmbH & Co.KG zu verfälschen, wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall oder in Schuldnerverzug gerät.

6.4 Bei Kündigung des Vertrags aus wichtigem von dem Unternehmen Byggja GmbH & Co.KG zu vertretendem Grund, kann das Unternehmen Byggja GmbH & Co.KG eine Vergütung, für die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Teilleistung nur insoweit verlangen, als diese für den Auftraggeber objektiv verwendbar ist.

6.5 In den anderen Fällen behält das Unternehmen Byggja GmbH & Co.KG den Vergütungsanspruch wie bei Ausführung der vertragsgemäß anfallenden Leistung. Die Vergütung beträgt unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen 15 % der Vergütung für die von dem Unternehmen Byggja GmbH & Co.KG noch nicht erbrachte Leistung, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren vertraglichen Arbeitsanfall oder höhere ersparte Aufwendungen nach.

§ 7 Datenschutz und Geheimhaltung

7.1 Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfährt der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und für die Auftragsabwicklung im erforderlichen Umfang von dem Unternehmen Byggja GmbH & Co.KG an beauftragte Dienstleister weitergegeben.

7.2 Auf unsere Kosten hergestellte oder von uns eingesandte Modelle, Zeichnungen, Bildmaterial, usw. bleiben unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung weder weiterverwendet, noch vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind, sofern nicht anders vereinbart, nach Vertragsbeendigung an uns kostenlos zurückzusenden.

Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch eine Zuwiderhandlung gegen diese Regelung entstehen.

7.3 Die Benutzung unserer Unterlagen sowie des sonstigen Schriftwechsels zu Werbezwecken ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

§ 8 Stornierung

8.1 Ist der Auftraggeber nicht in der Lage, den vereinbarten Durchführungstermin sicherzustellen, hat er das Unternehmen Byggja GmbH & Co.KG unverzüglich zu informieren. Die Vertragspartner werden im Nachgang einen neuen Termin vereinbaren. Sollte höhere Gewalt vorliegen (Krankheit, Unfall oder widrige Wetterbedingungen) wird ein neuer Termin vereinbart.

8.2 Bei Stornierung des Auftraggebers am Tag des vereinbarten Termins werden 70% der Auftragssumme fällig.

8.3 Sollte die Luftdichtheitsmessung am vereinbarten Messtermin aus Mangel an fehlenden, messrelevanten Leistungen (Fertigstellung und Sicherung der luftdichten Ebene) nicht durchgeführt werden können, so werden 70% der Auftragssumme in Rechnung gestellt.

§ 9 Bildnutzung zu Werbezwecken

9.1 Der Auftragnehmer wird seitens des Auftraggebers ermächtigt, Bilder des Bauvorhabens Innen und Außen zu fertigen und auf seiner Homepage, verschiedenen Social-Media Plattformen sowie zu allen sonstigen und/oder ähnlichen Werbemaßnahmen zu verwenden. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungs-, Verbreitungs-, Bearbeitungs- und Vervielfältigungsrecht hinsichtlich dieser Bilder ein. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, die Bilder zu bearbeiten und zu ändern. Bei der Veröffentlichung der Bilder wird lediglich der Bauort angegeben.

§ 10 Erfüllungsort / Gerichtsstand

10.1 Als Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Lieferungen/Leistungen von uns erbracht werden, sofern dieser Ort in der Beauftragung nicht genannt ist, gilt der Wohnsitz des Kunden. In allen übrigen Fällen, auch für Zahlungen, wird der Firmensitz von dem Unternehmen Byggja GmbH & Co.KG vereinbart.

10.2 In allen Fällen, in denen der Vertragspartner weder ein Kaufmann im Sinne des HGB, noch juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt der allgemeine Gerichtsstand.

10.3 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird der Gerichtsstand Paderborn vereinbart.

10.4 Anwendung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.